Neue Anleinverordnung für Hunde
Der Marktgemeinderat hat am 27.01.2026 eine neue Hundeanleinverordnung beschlossen. Die vollständige Bezeichnung der Vorschrift lautet „Verordnung des Marktes Geisenhausen über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden“. Nach deren Vorgaben gilt für Kampfhunde und große Hunde eine Anleinpflicht für alle öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen des Marktes Geisenhausen.
Als große Hunde sind erwachsene Hunde definiert, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen. Stets als große Hunde zählen erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge. Die Leine, an der die betroffenen Hunde geführt werden müssen, darf höchstens 3 Meter lang sein.
Außerdem dürfen Hunde Kinderspielplätze generell nicht betreten.
Die neue Verordnung tritt am 1. März 2026 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung außer Kraft. Sie liegt im Rathaus des Marktes Geisenhausen, Zi.Nr. 109, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf und ist hier nachzulesen.