Rathaus am Rosenmontag geschlossen – Sonderregelung für Wahlangelegenheiten
Das Rathaus ist am Rosenmontag, 16. Februar für den normalen Parteiverkehr geschlossen. Von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr sind Faschingsfreunde im Rathausfoyer willkommen.
Möglich ist jedoch die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 entsprechend der veröffentlichten Bekanntmachung. Am Haupteingang des Rathauses und an der Amtstafel im Rathausdurchgang sind dazu zusätzliche Hinweise angebracht.