Aufgaben
Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung
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Beschreibung
Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.
Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.
Rechtsvorschriften
Kosten
keineVerwandte Leistungen
Stand: 22.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)