Aufgaben
Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung; Beantragung einer Start?Zuschuss!-Förderung
Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.
Beschreibung
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Zweck und Gegenstand
Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründenden in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben und soll einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Start-ups am Markt leisten. Das Programm unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.
Zuwendungsempfänger
Technologieorientierte Unternehmensneugründungen (Start-ups) mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen haben (siehe unter "Voraussetzungen" und "Verfahrensablauf").
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden die Anlaufkosten des Start-ups, insbesondere die Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal bis zu 36.000 EUR in einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.
Rechtsvorschriften
- Richtlinien zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten, Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung)
Kosten
keineVerwandte Leistungen
Stand: 27.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)