Aufgaben
Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden
Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.
Beschreibung
Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.
Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Rechtsvorschriften
Kosten
- Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.
- Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Verwandte Leistungen
Stand: 23.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)