Aufgaben
Abfindung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 Prozent
Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um 40 Prozent oder mehr gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente auf Antrag eine Geldsumme als Abfindung für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten
Beschreibung
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit um 40 Prozent oder mehr gemindert, können Sie eine auf höchstens 10 Jahre beschränkte Abfindung beantragen.
Das gleiche gilt, wenn Sie Anspruch auf mehrere Renten haben, die zusammen 40 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erreichen oder übersteigen.
Als Abfindung wird Ihnen das 9-fache des der Abfindung zugrunde liegenden Jahresbetrags der Rente gezahlt. Der nicht abgefundene Teil der Rente wird weiterhin monatlich ausgezahlt. Nach Ablauf der 10 Jahre wird Ihnen dann wieder die gesamte Rente in monatlichen Teilbeträgen gezahlt.
Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, lebt auf Antrag Ihr Anspruch auf Rente in vollem Umfang wieder auf. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.
Rechtsvorschriften
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
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Stand: 09.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)