Aufgaben
Elektronik und autonomes Fahren; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.
Beschreibung
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich für das Förderprogramm "Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben, wenn Sie in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren oder High Performance Computing forschen.
Der geförderte Teil des Forschungsvorhabens ist vollständig einer oder mehrerer der folgenden Kategorien zuzuordnen:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern, zum Beispiel einer Forschungseinrichtung oder Hochschule, eine Förderung beantragen. Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.
Sie können als KMU in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent erhalten.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Hochschulen und Universitätskliniken erhalten bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent.
Sie können eine Förderung erhalten für:
- Personalkosten: Kosten für Forschende, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Kosten für Auftragsforschung: Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Kosten
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftraums (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsvorschriften
- Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von KMU "KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing" vom 14.01.2021
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF
- Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Kosten
Abgabe: keine
Verwandte Leistungen
- Technologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Künstliche Intelligenz; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen
- Informations- und Kommunikationstechnologien; Beantragung einer Förderung für Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen
- Wissenschaftliche Forschung; Beantragung einer Förderung für die Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials
Stand: 25.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (siehe BayernPortal)