Aufgaben
Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme
Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.
Beschreibung
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.
Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.
Hierzu gehören beispielsweise
- Massagen,
- Krankengymnastik,
- sonstige physikalische Therapien,
- Sprach und Beschäftigungstherapie.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verwandte Leistungen
Stand: 10.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)