Aufgaben
Arznei- und Verbandmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
Beschreibung
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Verwandte Leistungen
- Behandlung im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung von gesetzlich Unfallversicherten; Einreichung von Belegen
- Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme
- Hilfsmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung einer Kostenübernahme oder -erstattung
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme
Stand: 10.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)