Aufgaben

Arznei- und Verbandmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.

Beschreibung

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse trägt die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, wenn das Ziel der Heilbehandlung damit erreicht werden kann.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Stand: 10.03.2025

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)