Aufgaben
Behandlung im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung von gesetzlich Unfallversicherten; Einreichung von Belegen
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.
Beschreibung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt sowohl Krankenhauskosten als auch die Kosten in Einrichtungen der Rehabilitation.
Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dies gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen Ihre stationäre Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Ihre Behandlung kann voll- oder teilstationär sein. Sie umfasst alle Leistungen, die in Ihrem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu kann insbesondere Folgendes gehören:
- Behandlung,
- Krankenpflege,
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie
- Unterkunft und Verpflegung.
Sie können Gesundheitsschäden erleiden, für die wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere unfallmedizinische stationäre Behandlung nötig ist. In solchen Fällen werden Sie in besonderen Einrichtungen behandelt.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Ihre Behandlung keinen Eigenanteil zahlen.
Rechtsvorschriften
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Verwandte Leistungen
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Kostenübernahme
- Berufskrankheit; Beantragung der Anerkennung
- Zahnärztliche Behandlung; Beantragung der Übernahme von Kosten
- Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme
- Arznei- und Verbandmittel; Informationen zur Kostenübernahme
- Ärztliche Behandlung; Informationen zu Kostenübernahme
- Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
- Pflegehilfsmittel; Beantragung
- Psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Unfallversicherte; Erhalt
- Arznei- und Verbandmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme
Stand: 10.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)