Aufgaben
Ärztliche Behandlung; Informationen zur Kostenübernahme
Als gesetzlich krankenversicherte Person haben Sie einen Anspruch auf ärztliche Behandlungen.
Beschreibung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie im Bedarfsfall Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Dabei soll die Behandlung immer ausreichend, zweckmäßig und erforderlich sein. Sie dient der
- Verhütung,
- Früherkennung und
- Therapie
von Krankheiten.
Zur ärztlichen Behandlung gehören auch Hilfeleistungen anderer Personen, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies anordnet.
Sie können dabei alle Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das können zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte in
- medizinischen Versorgungszentren,
- Praxen oder
- ambulanten Einrichtungen sein.
Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, ist zumeist Ihre Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle.
Rechtsvorschriften
Kosten
In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel oder Fahrkosten können Zuzahlungen entstehen.
Verwandte Leistungen
- Elektronische Gesundheitskarte; Beantragung für gesetzlich Krankenversicherte
- Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme
- Medizinische Vorsorgeleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
- Arznei- und Verbandmittel; Informationen zur Kostenübernahme
- Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
- Behandlung im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung von gesetzlich Unfallversicherten; Einreichung von Belegen
- Heilmittel; Informationen zur Kostenübernahme
Stand: 21.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)