Aufgaben
Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.
Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Rechtsvorschriften
Kosten
keineVerwandte Leistungen
- Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung bei Erkrankung des Kindes
- Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme
- Arznei- und Verbandmittel; Informationen zur Kostenübernahme
- Ärztliche Behandlung; Informationen zu Kostenübernahme
- Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)