Aufgaben
Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme
Als Versicherte haben Sie Anspruch auf Krankenhausbehandlung. Die Behandlung wird dabei vollstationär durchgeführt, wenn das Behandlungsziel durch teil-, vor- oder nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege nicht erreicht werden kann.Â
Beschreibung
Versicherte haben Anspruch auf Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus. Die Leistung umfasst insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. Zur Krankenhausbehandlung gehört auch ein Entlassmanagement, um Sie nach der Krankenhausentlassung bei der Sicherstellung der weiteren Versorgung zu unterstützen. Dazu können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte Arzneimittel und für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen unter anderem Verband-, Heil- und Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen.Â
Rechtsvorschriften
Kosten
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage je Kalendertag 10 Euro an das Krankenhaus. Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen zudem die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Verwandte Leistungen
- Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Befreiung
- Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung bei Erkrankung des Kindes
- Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme
- Medizinische Vorsorgeleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
- Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
- Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung
- Behandlung im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung von gesetzlich Unfallversicherten; Einreichung von Belegen
Stand: 14.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)