Aufgaben

Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort eine qualifizierte Pflegekraft benötigen, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse häusliche Krankenpflege beantragen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. 

Beschreibung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen häusliche Krankenpflege verordnen, wenn Sie zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Erkrankung Unterstützung benötigen oder diese zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist. 

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, muss die häusliche Krankenpflege vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Sie können dann – auf Wunsch mit Hilfe Ihrer Krankenkasse – einen geeigneten Pflegedienst auswählen, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. 

Die häusliche Krankenpflege kann in Ihrem Haushalt, bei Ihrer Familie oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden. Das sind zum Beispiel betreute Wohnformen sowie Schule und Kindergarten bei Kindern und Jugendlichen.

Zur häuslichen Krankenpflege kann gehören:

  • Grundpflege: Diese umfasst zum Beispiel Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
  • Behandlungspflege: Die Behandlungspflege hilft, die Krankheit zu heilen beziehungsweise nicht zu verschlimmern. Dazu gehören zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten oder Wundversorgung.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Dies sind Hilfen im Haushalt, zum Beispiel Einkaufen, Waschen oder Reinigen der Wohnung.

Unterstützungspflege

Die sogenannte Unterstützungspflege ist notwendig,

  • wenn Sie eine schwere Krankheit haben, 
  • sich eine Krankheit akut verschlimmert 
  • und Sie insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung Unterstützung benötigen.

Die Unterstützungspflege umfasst in der Regel die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Unterstützungspflege für jeden Krankheitsfall bis zu 4 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.


Sicherungspflege

Wenn die häusliche Krankenpflege den ärztlichen Behandlungserfolg sichert, zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die sogenannte Sicherungspflege. Diese umfasst Behandlungspflege so lange, wie sie medizinisch erforderlich ist. 

Einige Krankenkassen haben in ihrer Satzung festgelegt, dass zusätzlich zur Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gezahlt werden können.

Krankenhausvermeidungspflege

Die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege erhalten Sie,

  • wenn eine Behandlung im Krankenhaus nicht möglich ist, 
  • Sie durch die häusliche Krankenpflege nach einer Krankenhausbehandlung früher wieder nach Hause können,
  • oder sich die Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege ganz vermeiden lässt. 

Die Krankenhausvermeidungspflege umfasst Behandlungspflege und – wenn erforderlich – zusätzlich die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Krankenhausvermeidungspflege übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.

Kosten

Erwachsene zahlen für jede Verordnung 10,00 EUR sowie 10 Prozent der Kosten als gesetzliche Zuzahlung. Das gilt für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr.

Die gesetzliche Zuzahlung entfällt, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind.

Stand: 03.06.2025

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)