Aufgaben

Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel.

Beschreibung

Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel. Das sind Leistungen der Physiotherapie, Podologie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Die Leistungen werden auf ärztliche Verordnung von zugelassenen Leistungserbringen erbracht. Eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse ist nicht erforderlich. 

Kosten

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für Heilmittel als Zuzahlung 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro leisten; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung. 

Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.

Stand: 08.01.2025

Redaktionell verantwortlich: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)