Aufgaben

Hilfsmittel für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Kostenübernahme oder -erstattung

Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeitsunfall beschädigt wird, kommt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dafür auf.

Beschreibung

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Wenn ein von Ihnen genutztes Hilfsmittel bei einem einen Arbeitsunfall beschädigt wird oder verloren geht, ersetzt Ihnen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Schaden.
Als Hilfsmittel gelten beispielsweise: 

  • Prothesen
  • orthopädisches Schuhwerk
  • Stützkorsette
  • Krankenfahrstühle
  • Gehstöcke
  • Brillen 
  • Hörgeräte. 

Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund Sie das Hilfsmittel benötigen.

Wenn Ihr Hilfsmittel beschädigt ist, können Sie die Erstattung der Reparaturkosten verlangen. 

Wenn das Hilfsmittel zerstört oder verloren gegangen ist, übernimmt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Kosten für ein neues Hilfsmittel. Das neue Hilfsmittel muss in seiner Ausstattung, der Funktion und dem Preis dem bisherigen Hilfsmittel entsprechen. 

Das Ziel ist, dass Sie ihr Hilfsmittel wieder so nutzen können, als wäre der Arbeitsunfall nicht passiert („Naturalrestitution“). Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ersetzt den tatsächlich entstandenen Schaden.

Ein Ersatz für Luxusausführungen von Hilfsmitteln, die der Zierde und dem Schmuck des Betroffenen dienen, ist nicht möglich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Stand: 10.03.2025

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)