Aufgaben
Berufskrankheit; Erhalt einer Übergangsleistung für gesetzlich Unfallversicherte
Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.
Beschreibung
Die sogenannte Übergangsleistung soll Ihnen eine wirtschaftliche Sicherheit geben, wenn Sie weniger Geld haben, weil Sie eine gesundheitlich schädigende Arbeit aufgegeben haben.
Kontaktieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unbedingt, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufgeben.
Sie können die Übergangsleistung entweder als einmaligen Betrag oder als eine wiederkehrende Zahlung erhalten. Sie können die Übergangsleistung höchstens 5 Jahre beziehen.
Wie hoch Ihre Übergangsleistung ist, berechnet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angepasst an jeden Einzelfall. Wie Ihre Übergangsleistung in Ihrem Fall ermittelt wird, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.
Übergangsleistung wird auch Minderverdienstausgleich genannt.
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verwandte Leistungen
- Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt
- Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung nach einer Abfindung wegen Verschlimmerung
- Rente für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung
- Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Rentenabfindung bei Wiederheirat
Stand: 10.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)