Aufgaben

Staatsangehörigkeit; Beantragung als Ausländerin oder Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, mit Deutschland eng verbunden sind und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können Sie eine Einbürgerung beantragen.

Beschreibung

Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Voraussetzung ist, dass Sie eng mit Deutschland verbunden sind, zum Beispiel:

  • durch Familienangehörige, die in Deutschland leben
  • durch Ihre deutsche Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihren deutschen Ehe- oder Lebenspartner

Wenn Sie mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder verpartnert sind, muss der Auslandsaufenthalt von einem von Ihnen beiden im öffentlichen Interesse liegen.

Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamts (BVA). Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Danach besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsbeistand, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Kosten

Hinweis:

Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.  

Einbürgerungsurkunde für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 255 EUR

Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Verwaltungsgebühr: 51 EUR

Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 25 EUR - 255 EUR

Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Verwaltungsgebühr: 25 EUR - 51 EUR

Stand: 10.03.2025

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)