Aufgaben
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Als besonders langjährig versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Beschreibung
Mit der Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie eine abschlagsfreie Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.
Wurden Sie bis zum 31.12.1952 geboren, können Sie die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente ab der Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen.
Bei Geburt zwischen dem 01.01.1953 und dem 31.12.1963 wird die Altersgrenze stufenweise auf 65 angehoben.Â
Ab dem 01.01.1964 Geborene können die abschlagsfreie vorzeitige Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten.Â
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verwandte Leistungen
Stand: 17.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)