Aufgaben
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Altersrente für langjährig Versicherte
Bei langjähriger Versicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen.
Beschreibung
Mit der Rente für langjährig Versicherte können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen erhalten.
Wurden Sie in der Zeit von 1949 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
Wurden Sie 1949 oder früher geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen – frühestens mit Erreichen des 63. Lebensjahres. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 14,4 Prozent.
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Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
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Stand: 17.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)