Aufgaben
Denkmalschutz; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Das Landesamt für Denkmalpflege erteilt im Vorgriff zum Zwecke der Erlangung solcher Steuervergünstigungen Auskünfte und Grundlagenbescheide.
Beschreibung
Der Aufwand für die Erhaltung und Instandsetzung von Denkmälern kann nicht nur durch Förderungen, sondern auch durch indirekte Finanzierungshilfen teils erheblich vermindert werden. Hierzu existieren eine Reihe von Steuervergünstigungen, über die Sie Angehörige der steuerberatenden Berufe umfassend beraten können. Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus. Diese Bescheinigung wird bei in Bayern gelegenen Objekten ausschließlich vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.
Rechtsvorschriften
Kosten
40,00 bis 650,00 EUR
Verwandte Leistungen
- Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen
- Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
- Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümern
- Denkmalliste; Beantragung einer Auskunft, Eintragung und Streichung
- Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
- Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
Stand: 29.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)