Aufgaben
Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Kapitalgesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer
Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", "Innenarchitekt/-in", "Landschaftsarchitekt/-in" und "Stadtplaner/-in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Beschreibung
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Rechtsvorschriften
Kosten
Eintragung: 1.000,00 EUR
Verwandte Leistungen
- Architektenliste; Beantragung der Eintragung
- Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Architektenkammer
- Brandschutz; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Stadtplanerliste; Beantragung der Eintragung
- Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Architektenkammer
- Berufspraktische Tätigkeit; Anzeige der Aufnahme bei der Bayerischen Architektenkammer
- Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer
Stand: 06.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)