Aufgaben

Stadtplanerliste; Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.

Kosten

Neueintragung: 300 Euro

Umtragung: 150 Euro

Stand: 17.09.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)