Aufgaben
Vermessung im Bauwesen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständige/Prüfsachverständiger für den Fachbereich Vermessung im Bauwesen.
Beschreibung
Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen" darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich anerkannt ist.
Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt eine Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen.
Rechtsvorschriften
Kosten
- Eintragungsgebühr für Mitglieder: 300,00 EUR
- Eintragungsgebühr für Nichtmitglieder: 540,00 EUR
- Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.
Verwandte Leistungen
- Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Vermessung im Bauwesen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)