Aufgaben
Erd- und Grundbau; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau anzeigen und die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r beantragen.
Beschreibung
Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau" darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich anerkannt ist.
Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage (§ 27 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Auswärtige Prüfsachverständige, d. h. solche, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder diesem gleichgestellten Staat) zur Wahrnehmung dieser Aufgabe niedergelassen sind, sind berechtigt, als Prüfsachverständige/r in Bayern tätig zu werden. Sie haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen bzw. eine Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen zu beantragen.
Rechtsvorschriften
Kosten
- Bestätigung der Anzeige bei vergleichbarer Berechtigung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem gleichgestellten Staat mit vergleichbaren Anforderungen: 40,00 EUR
- Untersagung des Tätigwerdens bei einer Anzeige einer vergleichbaren Berechtigung: 350,00 EUR
- Bescheinigung, das Vorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen bei nicht vergleichbarer Berechtigung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem gleichgestellten Staat: 385,00 EUR
Verwandte Leistungen
- Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Standsicherheit; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
- Vermessung im Bauwesen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Stand: 16.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)