Aufgaben
Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Beschreibung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsgeberwechsel sowie der Familiennachzug gestaltet sich einfacher.
Rechtsvorschriften
Kosten
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
- Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR
Verwandte Leistungen
- Integration von Ausländern; Informationen
- Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
- Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
- Niederlassungserlaubnis; Beantragung
- Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
Stand: 21.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)