Aufgaben
Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Â
Beschreibung
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister werden erfasst:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Die zuständige Stelle nach dem Landesrecht ist für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.
Rechtsvorschriften
Kosten
Gebühr: 13 EUR
Vorkasse: ja
Verwandte Leistungen
- Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger
- Gewerberegisterauszug; Beantragung
Stand: 21.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)