Aufgaben
Familien in Not; Beantragung von Hilfen
Familien, insbesondere kinderreiche Familien sowie allein erziehende Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind, können als Hilfe zur Selbsthilfe Leistungen der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" erhalten.
Beschreibung
Zweck
Die Leistungen der Stiftung sollen Familien, die unverschuldet in eine Notlage (z. B. durch Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit usw.) geraten sind, spürbar entlasten, wenn öffentliche und private Hilfen fehlen oder nicht ausreichen. Mit der Hilfe der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" soll Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung sind Finanzierung notwendiger Anschaffungen (Möbel, Bekleidung, Schulmaterial), Vermeidung von Obdachlosigkeit (Mietkaution, Maklergebühr, erste Monatsmiete), Minderung von Schuldenverpflichtungen (unter besonderen Voraussetzungen) sowie Deckung sonstigen Bedarfs nach Absprache.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Förderung erfolgt als auflösend bedingte zweckgebundene Zuwendungen oder in begründeten Ausnahmefällen als zinsloses Darlehen. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem notwendigen Bedarf und den besonderen Umständen des Einzelfalls. In der Regel können bis zu 4.000 Euro bewilligt werden. In besonderen Ausnahmefällen können bis zu 10.500 Euro, in Fällen der Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro gewährt werden.
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verwandte Leistungen
Stand: 21.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)