Aufgaben

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.

Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 100 Euro

Stand: 10.09.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)