Aufgaben
Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung
Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.
Beschreibung
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.Rechtsvorschriften
Kosten
Verwaltungsgebühr: 100 EuroVerwandte Leistungen
Stand: 10.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)