Aufgaben
Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung
Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.
Beschreibung
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.
Rechtsvorschriften
Kosten
Verwaltungsgebühr für jede genehmigte Lehrrettungswache: 100 EuroVerwandte Leistungen
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei inländischer Ausbildung
- Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischer Ausbildung
Stand: 10.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)