Aufgaben

Masseur/Masseurin und medizinische Bademeister/Bademeisterin; Beantragung der Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten/Praktikantinnen

Kliniken oder Praxen, die Praktikanten für den Beruf des Masseurs/der Masseurin und des medizinischen Bademeisters/der medizinischen Bademeisterin aufnehmen möchten, benötigen eine Ermächtigung.

Beschreibung

Die Ausbildung zum Masseur/zur Masseurin und zummedizinischen Bademeister/zur medizinischen Bademeisterin besteht aus einem zweijährigen Lehrgang und einer praktischen Tätigkeit von 6 Monaten. Diese vorgeschriebene praktische Tätigkeit ist, nach bestandener staatlicher Prüfung, in Krankenhäusern oder in anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen wie z. B. Rehabilitationskliniken oder Praxen abzuleisten. Diese müssen zur Annahme solcher Praktikanten ermächtigt sein.

Die praktische Tätigkeit soll in Ergänzung zum Lehrgang zum Erreichen des Ausbildungsziels durch Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg beitragen.

Kosten

50 € bis 80 € zuzüglich ggf. anfallender Auslagen für die Einbeziehung eines Gesundheitsamtes

Stand: 03.07.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)