Aufgaben
Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde
Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis der Ausbildung oder die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nicht mehr im Original besitzen, können Sie eine Zweitschrift des Originals beantragen.
Beschreibung
Die Zweitschrift des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird ausgestellt, wenn das Originaldokument abhandengekommen ist. Die Zweitschrift erhalten Sie anstelle des Originals und hat dieselbe Gültigkeit wie das Original. Das Original wird mit Ausstellung der Zweitschrift für ungültig erklärt.Rechtsvorschriften
- § 1 Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz - DiätAssG)
- §5 Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)
- § 58 Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
- § 1 Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG)
- § 1 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
- § 1 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
- § 1 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)
- § 1 Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (Orthoptistengesetz - OrthoptG)
- § 1 Gesetz über den Beruf des pharmazeutische-technischen Assistenten (PTAG)
- § 1 ff. Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)
- § 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG)
Kosten
Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen von 15 bis 40 EUR.
Verwandte Leistungen
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei inländischer Ausbildung
- Gesundheitsfachberufe; Informationen über Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten
- Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischer Ausbildung
Stand: 03.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)