Aufgaben

Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde

Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis der Ausbildung oder die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nicht mehr im Original besitzen, können Sie eine Zweitschrift des Originals beantragen.

Beschreibung

Die Zweitschrift des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird ausgestellt, wenn das Originaldokument abhandengekommen ist. Die Zweitschrift erhalten Sie anstelle des Originals und hat dieselbe Gültigkeit wie das Original. Das Original wird mit Ausstellung der Zweitschrift für ungültig erklärt.

Kosten

Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen von 15 bis 40 EUR.

Stand: 03.07.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)