Aufgaben
Vergabeverfahren von Bauleistungen; Durchführung von Nachprüfungen
Die sog. VOB-Stellen werden als Nachprüfungsstellen für Vergabeverfahren von Bauleistungen, die nicht dem EU-Recht unterliegen, in bestimmten Fällen tätig.
Beschreibung
Die VOB-Stellen (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sind bei den Regierungen angesiedelt und stehen Bietern und Bewerbern als Nachprüfungsstelle für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, die von öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) unterhalb des EU-Schwellenwertes vergeben werden müssen, zur Verfügung.
Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Sitz der Beschwerde führenden Firma, sondern bei kommunalen Maßnahmen und Fördermaßnahmen nach dem Ort der Baumaßnahme, bei staatlichen Maßnahmen nach dem Sitz der Vergabestelle.
Rechtsvorschriften
- § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)
- Verordnung über die Honorare für Architekten-und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Verwandte Leistungen
- Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen
- Öffentliches Auftragswesen; Informationen
- Vergabeplattform; Abgabe von digitalen Angeboten für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
- Bekanntmachungsportal; Abruf von Informationen über Vergaben
- Vergabeverfahren von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen; Beratung öffentlicher Auftraggeber
Stand: 01.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)