Aufgaben
Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation
Wenn Sie außerhalb von Bayern (in einem anderen Bundesland oder im Ausland) eine vergleichbare Weiterbildung in der Pflege absolviert oder anderweitig eine Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie eine Anerkennung der Qualifikation bei der VdPB beantragen.
Beschreibung
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist zuständige Behörde für die Modulanerkennung sowie Gleichstellung von Qualifikationen in Bayern.Â
Die pflegerischen Weiterbildungen zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und für die Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung sind in Bayern innerhalb der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) geregelt. Die Weiterbildungen dienen zur Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche in der Pflege, um in diesen Bereichen qualifiziertes Personal vorhalten zu können.
Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module anderer Weiterbildungen oder Studiengänge oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind. Dies prüft die VdPB.
Wenn Sie eine vergleichbare Weiterbildung zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und für die Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung absolviert oder anderweitig eine vergleichbare Qualifikation abgelegt haben, kann eine Gleichstellung der Qualifikation bei der VdPB beantragt werden.
Rechtsvorschriften
Kosten
Die Kosten für die Anerkennung der Gleichwertigkeit hängen vom jeweiligen Prüfungsumfang ab und liegen zwischen 50,00 und 250,00 EUR.
Verwandte Leistungen
Stand: 14.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)