Aufgaben
Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Zulassung oder Registrierung
Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder zulassen zu lassen.
Beschreibung
„Aquakultur“ ist die Haltung von Wassertieren zum menschlichen Verzehr, wobei die Tiere während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Ernte, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person bleiben, mit Ausnahme der Ernte bzw. des Fangs wild lebender Wassertiere, die anschließend bis zur Schlachtung vorübergehend ohne Fütterung gehalten werden.
U.a. folgende Aquakulturbetriebe benötigen eine Zulassung vom zuständigen Veterinäramt:
- Aquakulturbetriebe, aus denen gehaltene Wassertiere, entweder lebend oder als Erzeugnis tierischen Ursprungs verbracht werden sollen
- Andere Aquakulturbetriebe, die ein erhebliches Risiko darstellen
- Quarantänebetriebe
- Vektorbetriebe
- Aquakultur zu Zierzwecken in offenen Systemen
Der Antrag auf Zulassung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmers
- Standort und Beschreibung des Betriebes
- Art(en), Kategorie(n) und Menge der in dem Betrieb gehaltenen Tiere
- Art des Aquakulturbetriebs
- Sonstige relevante Aspekte, wie bspw.
- Wasserversorgung
- Zuflussmenge
- Darlegung, mit welchen Maßnahmen die Verschleppung von Seuchen verhindert wird
- ggf. Angaben zur Behandlung der Abwässer
Für alle weiteren Aquakulturbetriebe besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht.
Rechtsvorschriften
- Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/691 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördern
- Fischseuchenverordnung
Verwandte Leistungen
Stand: 27.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)