Aufgaben

Reisepass; Beantragung im Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

Kosten

Reisepass im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR

Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:

  • plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung.
  • plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.

Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 70,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 101 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren bei Beantragung bei örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 37,50 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 68,5 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 140,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 171 EUR

Vorkasse: ja

Grundgebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 75,00 EUR und 31,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 106 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Lichtbild, wenn es durch die Behörde gefertigt wird
Gebühr: 6 EUR

Vorkasse: ja

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 70,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 70 EUR

Vorkasse: ja

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 96,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 52,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 96 EUR

Vorkasse: ja

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Stand: 01.07.2025

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Auswärtigen (siehe BayernPortal)