Aufgaben
Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Wenn Sie eine tierärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nach Erhalt der tierärztlichen Approbation eine tierärztliche Weiterbildung in einem definierten tiermedizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Bereich absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der jeweils zutreffenden Fassung.
Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Rechtsvorschriften
- Art. 27 ff, 50, 51 Gesetz über die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufe-Kammergesetz – HKaG)
- § 13 Weiterbildungsordnung (WBO) 2019 für die Tierärzte in Bayern
- Weiterbildungsordnung (WBO) 2003 für die Tierärzte in Bayern
- Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer
Kosten
Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.
Bearbeitungsgebühr: 220,00 EUR
Prüfungsgebühr: 320,00 EUR
ggf. aufwandsbezogene Zusatzgebühren
Verwandte Leistungen
Stand: 30.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)