Aufgaben

Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen

Mit der BayFHolz unterstützt der Freistaat Bauvorhaben in Holzbauweise zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden. Die Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2026. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Beschreibung

Zweck

Ziel der Förderung ist es, durch eine vermehrte Verwendung von Bauelementen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen zu schonen und mit der Speicherung von CO2 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten.

Gegenstand

Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Rahmen folgender Baumaßnahmen im Freistaat Bayern:

  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude, Gebäude für die soziale Infrastruktur wie z.B. Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten)
  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise 

Der Neubau und die Erweiterung ist dabei mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m2 und die Aufstockung mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 100 m2 zu planen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in Form von Zweckvereinbarungen und  Zweckverbänden sowie natürliche Personen und juristische Personen des  öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere  Personenvereinigungen des privaten Rechts für Maßnahmen nach Nr. 2.2 der Richtlinien sowie für Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und  Kindertagesstätten.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und erfolgt im Rahmen der Festbetragsfinanzierung als Pauschale in Abhängigkeit der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge. Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne (t) gespeichertem CO2.

Beträge unter 25 000 Euro pro Baumaßnahme werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Die maximale Gesamtzuwendung beläuft sich auf 200 000 Euro je Baumaßnahme (Förderhöchstgrenze).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem CO2.

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Stand: 05.10.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)