Aufgaben
Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen
Der Freistaat Bayern fördert die gebundene Menge an Kohlenstoffdioxid für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden und Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise.
Beschreibung
Zweck
Ziel der Förderung ist es, durch eine vermehrte Verwendung von Bauelementen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen zu schonen und mit der Speicherung von CO2 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten.
Gegenstand
Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Rahmen folgender Baumaßnahmen im Freistaat Bayern:
- Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude, Gebäude für die soziale Infrastruktur wie z.B. Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten)
- Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in HolzbauweiseÂ
Der Neubau und die Erweiterung ist dabei mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m2 und die Aufstockung mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 100 m2 zu planen.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem CO2.
Rechtsvorschriften
Kosten
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.Verwandte Leistungen
- Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
- Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung
- Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen
Stand: 22.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)