Aufgaben

Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung

Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

Beschreibung

Zweck

Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.

Gegenstand

Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Gesamtkosten).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die staatliche Einrichtung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten. 

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Stand: 20.02.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)