Aufgaben

Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen

Das Förderverfahren wird derzeit überarbeitet. Aktuelle Informationen zum Jahresbauprogramm 2027 stehen unter "https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung" zur Verfügung. Unten stehende Informationen beziehen sich auf die bis Ende 2026 geltenden Richtlinien.

Beschreibung

Zweck

Ziele der Förderung sind:

  • Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
  • Energie- und Wassereinsparung,
  • CO2-Minderung infolge einer Modernisierung,
  • Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel,
  • Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung,
  • Bestimmung des berechtigten Personenkreises durch ein allgemeines Belegungsrecht.

Gegenstand

Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und von stationären Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Gefördert wird ohne Rechtsanspruch mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Mittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Basiszuschuss beträgt bis zu 300 Euro pro m² Wohnfläche und der Zuschuss für Nachhaltigkeit bis zu 200 Euro pro m² Wohnfläche.

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Stand: 28.08.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)