Aufgaben
Informations- und Kommunikationstechnologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Stärkung der Innovationsfähigkeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können diese mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen.
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für risikoreiche Projekte bekommen, wenn die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben deutlich über den Stand der Technik hinausgehen. Das Projekt sollten sich mindestens einem der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:
- Methoden der Softwareentwicklung
- Validierung, Zuverlässigkeit von SW-Systemen
- Bedienbarkeit von Software
- zielgerichtete Veränderlichkeit von Software
- Effizienz und Performanz von Software
- Kapselung von Softwarekomplexität
Die Projekte sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
- Automobil und Mobilität
- Energie und Umwelt
- Gesundheit und Medizintechnik
- IKT-Wirtschaft
- Logistik und Dienstleistungen
- Maschinenbau und Automatisierung
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsvorschriften
- Bekanntmachung der Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)" vom 22.05.2017
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Kosten
Abgabe: keine
Verwandte Leistungen
- Künstliche Intelligenz; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen
- Photonik oder Quantentechnologie; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen
- Informations- und Kommunikationstechnologien; Beantragung einer Förderung für Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen
- Open-Source-Entwickler; Beantragung einer Förderung
- Wissenschaftliche Forschung; Beantragung einer Förderung für die Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials
- Anwendungsnahe Forschung und Entwicklung; Beantragung einer Förderung
Stand: 25.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (siehe BayernPortal)