Aufgaben
Open-Source-Entwickler; Beantragung einer Förderung
Wenn Sie als Programmiererin oder Programmierer eine Open-Source-Software als kreative Lösung für ein gesellschaftliches Problem entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dabei gefördert werden.
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, fördert mit dem "Software Sprint" Projekte freier, kreativer Programmiererinnen und Programmierer, die Lösungen für gesellschaftlich relevante Fragen finden wollen.
Die Grundidee ist, dass Menschen Software nutzen können, um sich gesellschaftlich zu beteiligen oder selbstbestimmt mit Daten und Informationen umzugehen. In den geförderten Projekten soll ein Fundus an Software-Modellen (Prototypen) entstehen. Es ist das Ziel, damit die Grundlagen für weitere Innovationen zu legen. Außerdem soll eine Kultur des Ausprobierens und der Erfahrungsaustausch unterstützt werden.
Sie können sich als Programmiererin oder Programmierer allein oder im kleinen interdisziplinären Team fördernlassen. Ihre Software-Lösung soll den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen und sich thematisch einem der folgenden Punkte zuordnen:
- gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung
- Datenvisualisierung und Storytelling, das heißt erzählerische Weitergabe von Wissen
- neue Ansätze und Mittel, um Daten zu erzeugen, zu teilen und zu nutzen
- Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre
- Datenanalyse, um stichhaltig Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu gestalten
Am Ende Ihres Projekts sollen Sie den Quellcode Ihres Projekts auf einer Open-Source-Plattform frei zugänglich machen. Das Ergebnis Ihres geförderten Projekts wird Bestandteil einer Sammlung an innovativen Software-Prototypen, dem "Prototype Fund".
Das Projekt dauert in der Regel 6 Monate. Dessen Gesamtkosten dürfen 50.000 EUR nicht überschreiten. Davon erhalten Sie individuell bis zu 95 Prozent der Kosten als Förderung. Bei der Förderung werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Gemeinkosten berücksichtigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsvorschriften
- Richtlinie zum "Software-Sprint" – Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern. Bundesanzeiger vom 01.08.2016
- Änderungsbekanntmachung vom 18.07.2017
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) des BMBF
- Verordnung der EU-Kommission über Zuwendungen als "De-minimis"-Beihilfe
Kosten
Es fallen keine kosten an.Â
Verwandte Leistungen
- Künstliche Intelligenz; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen
- Informations- und Kommunikationstechnologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen
- Informations- und Kommunikationstechnologien; Beantragung einer Förderung für Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen
Stand: 25.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (siehe BayernPortal)