Aufgaben
Einbürgerung; Beantragung im Rahmen der Wiedergutmachung
Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde und Sie im Ausland leben, können Sie im Rahmen der Wiedergutmachung unterbestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Beschreibung
Sie können wiedereingebürgert werden, wenn Ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde. Wenn Sie Nachkomme einer solchen Person sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Einbürgerung.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Damit besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Rechtsvorschriften
Kosten
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen Kosten entstehen können.
Verwandte Leistungen
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland
Stand: 08.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)