Aufgaben

Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.

Die Wiedereinbürgerung nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung. Wesentliche Gesichtspunkte sind:

  • öffentliches Interesse an der Einbürgerung
  • Bindungen an Deutschland.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Kosten

Hinweise:

  • Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen zusätzliche Kosten entstehen können.
  • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können Ihnen zusätzlich anfallende Überweisungsgebühren entstehen. 

Einbürgerungsurkunde für Erwachsene
Gebühr: 255 EUR

Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Gebühr: 51 EUR

Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages)
Gebühr: 25 EUR - 255 EUR

Ablehnungsbescheid für miteinzubürgerndes minderjähriges Kind (Ablehnung des Antrages)
Gebühr: 25 EUR - 51 EUR

Stand: 08.04.2026

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)