Aufgaben

Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung erfüllen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Danach besitzen Sie wieder die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Ihren Antrag auf Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder schriftlich beim BVA einreichen.

Kosten

  • Einbürgerungsurkunde für Erwachsene: EUR 255,00
  • Einbürgerungsurkunde für minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): EUR 51,00
  • Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages): EUR 25,00 bis EUR 255,00 
  • Ablehnungsbescheid für minderjähriges Kind (Ablehnung des Antrages): EUR 25,00 bis EUR 51,00 

Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen zusätzliche Kosten entstehen können.
 

Stand: 10.03.2025

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)