Aufgaben

Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.

Beschreibung

Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.

Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.

Zuständigkeit

Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.

Kosten

  • Erklärung über die Änderung der Geschlechtsangabe: voraussichtlich 30,00 EUR
  • Bestimmung der Vornamen: 30,00 EUR
  • Bescheinigung über die Namensführung und den Geschlechtseintrag: 12,00 EUR

Stand: 03.09.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)