Aufgaben
Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als auswärtige/-r Nachweisberechtigte/-r
Vor erstmaligem Tätigwerden in Bayern müssen auswärtige Nachweisberechtigte für Brandschutz die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.
Beschreibung
Personen mit rechtmäßiger Niederlassung als Nachweisberechtigte/r für Brandschutz in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem gleichgestellten Staat haben bei vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungserbringung im Freistaat Bayern vor erstmaligem Tätigwerden die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Rechtsvorschriften
Kosten
- Bescheinigung des Eintrages in die Liste der auswärtigen Nachweisberechtigten: 40,00 EUR
- Bei Untersagung des Tätigwerdens: 350,00 EUR
Verwandte Leistungen
- Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
- Bauvorlageberechtigte Ingenieure; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als auswärtige/-r Bauvorlageberechtigte/-r
- Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Stand: 04.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)