Aufgaben
Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Beschreibung
Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
Rechtsvorschriften
- Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
- §§ 8, 13 Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- Bayerisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
- Hauptsatzung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Kosten
- Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 275,00 EUR
- soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 165,00 EUR
- soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 95,00 EUR
Verwandte Leistungen
- Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung
- Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
- Ingenieur/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Auswärtige Gesellschaften; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung
Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)