Aufgaben
Radweginfrastruktur, Straßen- und Brückenbau; Beantragung einer Zuwendung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind.
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern gewährt Landkreisen und Gemeinden projektbezogene Zuwendungen für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen. Ziele sind die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Gegenstand
Förderfähig sind der Bau oder Ausbau von:
- verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
- Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,
- zwischenörtlichen Straßen,
- selbstständigen Geh- und Radwegen, öffentlichen Feld- und Waldwegen mit Bedeutung für den Radverkehr,
- besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
- Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken,
- intelligenten straßenseitigen Verkehrssystemen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
- öffentlichen Umsteigeanlagen an Straßen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs,
- öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren einschließlich der in diesen Verkehrsflächen liegenden zugehörigen kommunalen Erschließungsanlagen nach den §§ 127 und 128 des BauGB
in der Baulast von Gemeinden oder Landkreisen sowie von
-  unselbstständigen Gehwegen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen,
-  unselbstständigen Radwegen an Staats- und Kreisstraßen
in gemeindlicher Baulast in Ortsdurchfahrten, deren Fahrbahnen sich nicht in der Baulast der Gemeinden befinden; unabhängig von der Baulast können Vorhaben nach den Buchst. e und f auch gefördert werden, wenn diese von selbstständigen kommunalen Unternehmen des öffentlichen Rechts oder kommunalen Unternehmen in privater Rechtsform durchgeführt werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können Landkreise, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse erhalten, soweit sie Träger der Baulast der förderfähigen Straßen sind.
Zuwendungsfähige Kosten
Auf Nr. 6 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) wird verwiesen.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Es wird eine Anteils- oder Festbetragsförderung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Die Bemessung der Höhe der Förderung richtet sich nach Nr. 7 RZStra.
Rechtsvorschriften
- Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)
- Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - BayGVFG)
- Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
- Baufachliche Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (BayZBau)
- Anlage 4a zu Art. 44 BayHO - Unterlagen für Baumaßnahmen
- Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verwandte Leistungen
- Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen
- Kommunaler Straßenbau und Straßenunterhalt; Bewilligung und Auszahlung von pauschalen Zuweisungen
- Radweginfrastruktur, Straßen- und Brücken; Beantragung einer Förderung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Genehmigung einer Vereinbarung
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beratung der Kommunen
- Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung eines Ausgleichs besonderer Belastungen aus dem Härtefonds
- Radverkehrsinfrastruktur; Beantragung einer Förderung für Investitionen zur Verbesserung des Radverkehrs
- Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für höhengleiche Kreuzungen
Stand: 05.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)