Aufgaben
Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für höhengleiche Kreuzungen
Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und kraftfahrzeugfähigen Straßen müssen grundsätzlich als Überführungen gebaut werden. In Einzelfällen kann, insbesondere bei schwachem Verkehr, eine Ausnahme davon zugelassen werden.
Beschreibung
Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.
In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, ist es jedoch möglich, hiervon Ausnahmen zuzulassen und Kreuzungen höhengleich zu bauen. Im Rahmen solcher Ausnahmegenehmigungen kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.
Rechtsvorschriften
Kosten
Kostenrahmen zwischen 50,00 und 2.500,00 EUR (Rahmengebühr nach Tarif 5:II.2/1 des Kostenverzeichnisses) zuzüglich Auslagen
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Stand: 07.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)