Aufgaben

Bundestagswahl; Einreichung einer Beteiligungsanzeige

Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung an der Bundestagswahl beim Bundeswahlleiter anzeigen. Der Bundeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.

Beschreibung

Alle Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge mit mindestens fünf Abgeordneten ununterbrochen vertreten sind, müssen eine Beteiligungsanzeige einreichen, wenn sie an der Wahl teilnehmen wollen.

In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will.

Stand: 08.07.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)